GT 14: Vergütung für VOD-Angebote

Die IRF ist auch massgeblicher Nutzerverband im Sinne des Urheberrechts und verhandelte daher im 2020/2021 die zu leistenden Vergütungen für die Nutzung von VoD-Rechten auf den Online-Plattformen der Sender. Diese Vergütungen werden nach zwingendem Recht von den Schweizerischen Verwertungs­gesellschaften SSA, Suissimage, SWISSPERFORM und ProLitteris kollektiv wahrgenommen.

Die Mitglieder der IRF profitieren von einem Verbandsrabatt und Meldeerleichterungen.

Der GT 14 wurde am 17. Juni 2021 von den Verwertungs­gesellschaften als Einigungs­tarif der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) vorgelegt. Vorbehältlich seiner Genehmigung fallen Nutzungen von vergütungs­pflichtigen Werken im Sinne von Art. 13 a bzw. 35 a URG ab dem 1.1.2022 unter die Vergütungspflicht nach GT 14.