GT 14: Vergütung für VOD-Angebote
Die IRF ist auch massgeblicher Nutzerverband im Sinne des Urheberrechts und verhandelte daher im 2020/2021 die zu leistenden Vergütungen für die Nutzung von VoD-Rechten auf den Online-Plattformen der Sender. Diese Vergütungen werden nach zwingendem Recht von den Schweizerischen Verwertungsgesellschaften SSA, Suissimage, SWISSPERFORM und ProLitteris kollektiv wahrgenommen.
Die Mitglieder der IRF profitieren von einem Verbandsrabatt und Meldeerleichterungen.
Der GT 14 wurde am 17. Juni 2021 von den Verwertungsgesellschaften als Einigungstarif der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) vorgelegt. Vorbehältlich seiner Genehmigung fallen Nutzungen von vergütungspflichtigen Werken im Sinne von Art. 13 a bzw. 35 a URG ab dem 1.1.2022 unter die Vergütungspflicht nach GT 14.