Filmgesetz-Revision
Nationalrat gegen ruinöse Filmsteuer für TV Sender
Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen («IRF») hat in den vergangenen Monaten nach intensivsten Verhandlungen erreicht, dass die in der Schweiz Werbung betreibenden TV Sender in Zukunft neue, attraktive Werbeformen nutzen können. Damit kann die für viele Sender existenzbedrohende Entwicklung, nämlich die fortschreitenden Erosion der Werbeerträge, gestoppt werden. Nun hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 ein Filmgesetz unterbreitet, dass den Verhandlungserfolg zu einem grossen Teil wieder zunichtemachen würde.
Die Verpflichtung, 4 Prozent des Umsatzes entweder in die Förderung schweizerischer Kinofilme zu investieren oder alternativ eine entsprechende Filmsteuer zu zahlen, würde viele private TV Sender in der Schweiz bereits kurzfristig in eine massive finanzielle Schieflage treiben. Dies insbesondere, weil die bisherigen, liberalen Anrechen-barkeitsregeln massiv verschärft würden.
So soll gemäss Bundesrat die Werbung für den Schweizer Kinofilm nicht mehr als Investition für die Filmförderung angerechnet werden können. Der damit einhergehende Zwang zur Geldleistung führt zu einer übermässigen Belastung, was für viele Sender existenzbedrohend wäre. Die privaten TV Sender sind weiterhin bereit, Leistungen für den Schweizer Film zu erbringen, verlangen aber, dass die entsprechende Werbung weiterhin als Investitionen angerechnet wird – ebenso die Produktion von Serien, Dokus, Soaps etc. Zudem soll die Abgabe von auch im europäischen Vergleich sehr hohen 4% auf die Bruttoeinnahmen auf 1% gesenkt werden.
Diesen Forderungen hat die Mehrheit des Nationalrates am 7. September 2020 grösstenteils entsprochen: Die Investitions- bzw. Abgabepflicht wurde auf 1% der Bruttoeinnahmen reduziert, Coproduktionen und Eigenproduktionen, wenn sie in der Schweiz produziert werden, sind anrechenbar. Die regionalen Fernsehveranstalter mit oder ohne Konzession sind von der Abgabe ausgenommen. Die privaten Sender hoffen nun sehr, dass der Ständerat auf der Basis der Nationalrats-Vorlage noch Nachbesserungen bezüglich Anrechenbarkeit der Werbung vornehmen wird.
Im Übrigen verweisen wir auf die eigenen Stellungnahmen der betroffenen Sender (siehe nachstehend).
Die vorstehende Positionierung gibt die Auffassung der von der Abgabe betroffenen Mitglieder wieder. Das sind die privaten TV-Sender, welche in der Schweiz weiterverbreitet werden.
Stellungnahmen Sender
24. August 2020 | TELESUISSE
Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 – Anrechenbarkeit von Werbeleistungen im Filmgesetz
Telesuisse sah sich in den letzten Tagen mit verschiedenen Fragen zur Bewertung der Werbeleistungen der privaten TV-Sender für das schweizerische Filmschaffen konfrontiert.
24. August 2020 | CH Media
Filmgesetz: Position CH Media
Ziel der Revision des Filmgesetzes ist, das Schweizer Filmschaffen sowie Vielfalt und Qualität des Filmangebots zu fördern. Das ist unbestritten und wird auch von CH Media unterstützt. Bei der Konkretisierung auf Gesetzeseben stehen allerdings Änderungen im Raum, die sich auf die privaten sprachregionalen und regionalen TV-Stationen der Schweiz massiv bis existenzgefährdend auswirken würden.